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July 28, 2020

Muster kündigung von versicherung

Filed under: Uncategorized — Tom Moore @ 5:25 PM

Sollte sich die Versicherungsprämie um einen Betrag erhöhen, der über den vertraglich zulässigen Betrag hinausgeht, können Sie den Vertrag kündigen, in der Regel auf 30 Tage. Wenn Sie also Ihr Haus am 1. März verkauft haben und Sie noch am selben Tag ein Kündigungsschreiben an den Versicherer senden, tritt es 10 Tage später in Kraft. Wenn Sie aufgrund einer Änderung der Umstände beschließen, das von der Versicherungspolice abgedeckte Risikoniveau zu ändern, der Versicherer sich jedoch weigert, die Prämie zu senken, können Sie Ihre Police kündigen. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel Anspruch auf außerordentliche Kündigung des Vertrages, wenn der Versicherer die Prämie auf der Grundlage einer Anpassungsklausel erhöht (Art. 40, 205 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG). Dies gilt jedoch nur, wenn die Prämie erhöht wird, ohne dass der Versicherungsumfang entsprechend geändert wird. Frist: innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. In der Regel steht es den Vertragsparteien (Versicherungsnehmer und Versicherer) frei, die Laufzeit des Versicherungsvertrags zu bestimmen. Sind die Bedingungen erfüllt, kann der Vertrag durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung oder auf der Grundlage eines gesetzlich vorgesehenen besonderen Kündigungsrechts gekündigt werden. Die vertraglich vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten sind häufig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Bitte beachten Sie die Geschäftsbedingungen, die Ihr Versicherer Ihnen zugesandt hat.

Das Kündigungsrecht kann auch unmittelbar gesetzlich festgelegt werden (z.B. außerordentliche Fristkündigung nach Paragraph 314 BGB oder außerordentliche Kündigung nach Paragraph 92 und 111 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie das besondere Kündigungsrecht nach Abs. 11 Abs. 4 VVG und , bei der obligatorischen Kfz-Versicherung, Art. 5 Abs. 5 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG)). In der Regel enthält Art. 11 VVG folgende Voraussetzungen für die Kündigung eines Versicherungsvertrags: • Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein.

Es darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate dauern (Abschnitt 11 Absatz 3 vVG); • ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Versicherungsvertrag kann in der Regel von beiden Vertragsparteien erst vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden (Art. 11 Abs. 2 VVG); • Ist ein Versicherungsvertrag für eine Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen, so hat der Versicherungsnehmer bereits ab Dem Ende des dritten Versicherungsjahres und danach vor Ablauf jedes folgerfolgenden Versicherungsjahres (mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten) ein sonderliches Kündigungsrecht nach Abs. 11 Abs. 4 VVG. Ist im Versicherungsvertrag vereinbart worden, dass er ausschließlich während einer bestimmten Frist, nach der er automatisch endet, gültig ist, ist eine ausdrückliche Kündigung nicht erforderlich. Versicherungsverträge, die für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden und auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen automatisch um höchstens ein Jahr verlängert werden, verlängern sich von einem Jahr auf das nächste (Verlängerungsklausel), es sei denn, sie werden gekündigt (Art. 11 Abs. 1 VVG).

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